Tätigkeit für Geschädigte
Wir ermitteln Ihren Haushaltsführungsschaden individuell auf Wunsch mit und ohne Ortstermin bei Ihnen zu Hause
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Für Geschädigte
Oft haben Geschädigte nur eine vage Vorstellung vom Umfang ihres persönlichen Anspruchs auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für dieses Sachgebiet kann dazu beitragen, dass Sie als Geschädigter umfassend darüber informiert sind, wie umfangreich Ihr persönlicher Anspruch in diesem Bereich sein kann.
Sie haben dann selbst eine Ausgangsbasis mit einem solchen Gutachten, welche es Ihnen gestattet, selbstständig mit dem Versicherer Ihren Haushaltsführungsschaden zu regulieren.
Aus Kostengründen kann sich für Sie die preiswertere Variante eines Gutachtens nach Aktenlage anbieten. Wegen der Einzelheiten eines solchen verkürzten Gutachtens, sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gerne, wenn wir Ihren individuellen Fall kennen.
Unsere Gutachten und sonstigen fachlichen Tätigkeiten im außergerichtlichen Bereich umfassen auf Wunsch auch die rechtliche Würdigung des festgestellten Ergebnisses, soweit sie sich im Rahmen einer Nebenleistung gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz bewegt.