Zunächst einmal ist die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens eine sehr komplexe Angelegenheit. Es geht darum, Einschränkungen in der Haushaltsführung nach einer Verletzung vor dem Hintergrund des medizinischen Genesungsverlaufes zu beurteilen.
Zumeist ist es so, dass nach einem Schadensfall für eine mehr oder weniger lange Zeit die Haushaltsführung überhaupt nicht ausgeübt werden kann und dann im Verlaufe des medizinischen Wiederherstellungsprozesses Stück für Stück die Fähigkeit zur Haushaltsführung zurückkehrt.
Oftmals verbleiben jedoch dauerhafte körperliche und psychische Einschränkungen, die sich in der Haushaltsführung niederschlagen.
Nun wandelt sich auch ein Haushalt im Laufe der Jahre: Kleinkinder werden größer und entwachsen irgendwann dem elterlichen Haushalt in ihre eigene Selbstständigkeit hinein.
Es kommt auch vor, dass nach einem Unfallereignis noch Kinder geboren werden, die wiederum einen Einfluss auf den Umfang der Haushaltsführung haben.
Auch die spätere medizinische Entwicklung, die durch physische und psychische Verschlechterungen auch Jahre nach dem Schadensereignis gekennzeichnet sein kann, muss bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens Berücksichtigung finden
Komplexe Verletzungsbilder, langwierige Genesungsverläufe und Veränderungen in der Zusammensetzung des Haushaltes machen die Berechnung des Haushaltsführungsschadens zur Regulierung beim Schädiger schwierig.
Eine große Anzahl von Fällen lässt sich trotzdem relativ unkompliziert mit dem Standardtabellenwerk Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 8. Auflage, 2013 gut bewältigen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass dieses Tabellenwerk nicht für alle Sachverhalte zu sachgerechten Ergebnissen führen kann, weil eben auch nur durchschnittliche Sachverhalte darin abgebildet werden. Schlussendlich verlangt die Rechtsprechung bei der Bemessung des Haushaltsführungsschadens die Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten, so dass die reine Anwendung des Tabellenwerkes nicht ausreichend ist.
Aus diesem Grunde ist es sehr hilfreich, auf die Begutachtung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für dieses Sachgebiet zurückgreifen zu können.
Versicherer beauftragen für diese Begutachtung meistens Ärzte, nicht selten im Zusammenhang mit einer globalen medizinischen Befundung und Begutachtung, die als Grundlage für die Regulierung eines Personenschadens dienen soll.
An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Ärzte nicht die berufenen Sachverständigen für die Ermittlung eines Haushaltsführungsschadens sind.
Die erforderlichen speziellen Fachkenntnisse für eine Begutachtung des Haushaltsführungsschadens weisen nur Sachverständige mit entsprechend nachgewiesenen Fachkenntnissen auf.
In der Folge ist es sogar nicht ausgeschlossen, dass Gutachten zum Haushaltsführungsschaden, die von Medizinern erstellt werden, unbrauchbar sind und nicht verwertet werden können.