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Häufig gestellte Fragen
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Warum benötigt man eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens?

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Was kostet das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens?

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Was unterscheidet den "selbsternannten freien“ Sachverständigen vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens?

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Welchen Sinn hat die öffentliche Bestellung und Vereidigung und welche Qualifikationen des Sachverständigen kann der Auftraggeber im Vergleich zum "selbsternannten freien Sachverständigen" erwarten?

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